Allgemeine Geschäftsbedingungen | Hundeschule Natascha Simbrey

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundetrainerin und Tierverhaltenstherapeutin Natascha Simbrey

1. Teilnahmeberechtigung
Es kann kann jeder Hundehalter, unabhängig von der Hunderasse und dem Alter des Hundes an Kursen/Einzelstunden, Lehrgängen Workshops teilnehmen.Die Einteilung der Kurse ist der Kursleitung vorbehalten. Wenn für die Zulassung eines Lehrgangs bzw. Kurses besondere Voraussetzungen bestehen, muss der Teilnehmer/ Teilnehmerin diese erfüllen.

2. Anmeldung
Durch die schriftliche oder telefonisch mündliche Anmeldung und Terminvereinbarung verpflichtet sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin, am Lehrgang/Kurs/Einzelstunde teilzunehmen und die fälligen Leistungsgebühren fristgerecht bei Beginn des Termins bar zu zahlen oder, wenn festgelegt, vorab zu überweisen. Telefonische Anmeldungen werden bei Kursen und Seminaren erst durch die schriftliche Erklärung des Teilnehmers/der Teilnehmerin wirksam. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und durch die Kursleitung bestätigt. Durch die Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennt der Teilnehmer/die Teilnehmerin diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil an. Nach erfolgter Anmeldung ist ein evtl. Wohnortwechsel der Kursleitung umgehend mitzuteilen. Bei Anmeldungen zu Hausbesuchen gilt die mündliche Anmeldung als bindend.

3. Gebühren
Es werden die Gebühren erhoben, die zum Zeitpunkt des Lehrgangs-/Kursbeginns gültig sind. Sie sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen oder bei der Kursleitung zu erfragen. Vor Beginn der Ausbildung/ Therapie müssen die jeweiligen Gebühren beglichen sein.
Die Nichtzahlung des Betrages führt zum Ausschluss des Teilnehmers/der Teilnehmerin vom Lehrgang/Kurs. Hierdurch entfällt nicht die Zahlungspflicht der gesamten Lehrgangs-/Kursgebühren.

4.Durchführung des Lehrgangs/Kurses
Der Beginn und der Ort des Lehrgangs/Kurses ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Bei einer zu geringen Teilnehmerzahl kann der Lehrgang/Kurs zeitlich und/oder örtlich verlegt oder ganz abgesagt werden. Bereits entrichtete Gebühren werden im Fall einer Absage in voller Höhe erstattet. Dies gilt auch, wenn der Lehrgang/Kurs über sechs Monate oder auf unbestimmte Zeit verschoben wird. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Leitung behält sich vor, Ausbildungsprogramme, Therapiepläne sowie den Einsatz von Ausbildungspersonal vor und/oder während des Lehrgangs/Kurses zu ändern. Die genannten Änderungen berechtigen den Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

5. Rücktritt, Kündigung
Die Anmeldung zur Teilnahme an einem Lehrgang/Kurs kann bis zu 10 Tage vor Lehrgangs-/Kursbeginn schriftlich widerrufen werden. Wenn die Anmeldung innerhalb von 10 Tagen vor Lehrgangs-/Kursbeginn erfolgt, ist ein Rücktrittsrecht des Teilnehmers/der Teilnehmerin ausgeschlossen. Bei nicht rechtzeitigem oder nicht ordnungsgemäß erklärtem Widerruf werden die gesamten Lehrgang-/Kursgebühren fällig. Wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin den Lehrgang/Kurs ohne schriftliche Kündigung abbricht, indem er/sie dem Unterricht fern bleibt, entfällt eine Rückzahlungspflicht der schon entrichteten Gebühren durch die Inhaberin. Im Übrigen hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin die gesamten Lehrgangs-/Kursgebühren zu begleichen. Weitergehende Schadensersatzansprüche behält sich der Veranstalter vor. Grundsätzlich wird für jede Annullierung eine Umtriebsentschädigung von 30% vom Gesamtbetrag belastet.

Einzelstunden sind bis zu drei Tagen vorher kündbar. Bei nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Absage (z.B. per email, statt per Telefon) werden die gesamten Kosten fällig.

6. Pflichten des Teilnehmers/der Teilnehmerin
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin nimmt an den Lehrgängen regelmäßig teil, unterlässt Störungen des Unterrichts, behandelt die zur Verfügung gestellten Gerätschaften, die Infrastruktur sowie die Unterrichtsräume pfleglich und beachtet die jeweils gültige Hausordnung. Die Benutzung von Handys sowie von Bild- und Tonaufnahmegeräten während des Unterrichts ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmefälle sind im Einzelfall mit den jeweiligen Trainern und Dozenten abzusprechen.

7. Ausschluss
Die Inhaberin kann den Teilnehmer/die Teilnehmerin, der/die die jeweilige Lehrgangs-/Kursgebühr nicht bezahlt hat, von der weiteren Teilnahme ausschließen. Ebenso kann D.I. in den Fällen verfahren, in denen der Teilnehmer/die Teilnehmerin vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen seine/ihre Teilnehmerverpflichtungen verstößt. Er/sie haben einen ggf. zu verantwortenden Schaden zu ersetzen.

8. Haftung
Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Eigentums von einem Teilnehmer oder einer Teilnehmerin während des Aufenthaltes am Lehrgangs-/Kursort haftet die Inhaberin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

19. Impfung der Hunde
Alle Hunde müssen gegen Staupe, Parvovirose geimpft sein. Wir bitten Sie, den Impf-/Tierausweis am ersten Ausbildungstag zur Kontrolle vorzuweisen.

10. Versicherungsschutz
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat selbst für seinen/ihren Versicherungsschutz sowie dem seines/ihres Hundes zu sorgen. Schäden an der Hotel-/Ausbildungsinfrastruktur am Lehrgangs-/Kursort, in den Unterrichtsräumen und Hotelzimmern, die durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin oder deren/dessen Hund verursacht werden, sind schadensersatzpflichtig und werden direkt dem Verursacher in Rechnung gestellt. Die Inhaberin ist dazu berechtigt, vor Abreise eine Sicherungsleistung in der Höhe des geschätzten Schadens in bar oder per Kreditkarte einzufordern. Auch bei möglichen Verletzungen eines anderen Hundes durch einen Hund der Teilnehmerin/des Teilnehmers sind die tierärztlichen Kosten über die Versicherung der Teilnehmer zu tragen.